Elementarschaden

Gebäude und Gremien im Fokus

Der Fachbereich Elementarschadenprävention unterstützte auch 2024 den Schutz gefährdeter Gebäude. Zudem engagierte sich die AGV in nationalen Gremien, um Standards im Umgang mit Naturgefahren weiterzuentwickeln.

Die Erfahrung zeigt: Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer sind direkt nach einem Schaden meist besonders sensibilisiert für Schutzmassnahmen. Diese Gelegenheit nutzt die AGV bei erneut gefährdeten Gebäuden, um unmittelbar nach einem Ereignis oder während der Schadenregulierung gezielt Verbesserungen vorzuschlagen. Auch im Fokus standen Immobilien, die in der Vergangenheit durch Hochwasser, Oberflächenabfluss oder Hagel grössere Schäden erlitten haben.

Im Jahr 2024 bewerteten die Fachspezialistinnen und -spezialisten der Elementarschadenprävention das Elementarschadenrisiko von 1863 Gebäuden (2023: 2257). Bei Bedarf wurden individuell angepasste Schutzmassnahmen empfohlen. In 114 Fällen (2023: 115) unterstützte die AGV die Umsetzung solcher Massnahmen und sicherte CHF 0.45 Mio. (2023: CHF 0.64 Mio.) Beiträge zu. Die AGV kann bis zu 40 Prozent der Kosten für eine technisch geeignete und wirtschaftliche Schutzmassnahme übernehmen.

Hagelgefahr? Automatisch geschützt

Das System «Hagelschutz – einfach automatisch» schützt Gebäude, indem es Storen bei Hagelwarnung automatisch einfährt und nach der Entwarnung wieder in die vordefinierte Position bewegt. Seit 2020 in der Norm SIA 261/1 verankert, wird es bei Neubauten ab 2023 von der AGV aktiv empfohlen. Für Gebäude mit einer Storengesamtfläche von über 100 Quadratmetern und damit erhöhtem Risiko bietet die AGV zudem individuelle Beratungen an. Die Entscheidung über die Installation liegt bei der Eigentümerschaft. Nach einem Hagelschaden prüft die AGV jedoch, ob das System künftige Schäden mit vertretbarem Aufwand verhindern könnte. Werden empfohlene Massnahmen nicht umgesetzt, kann dies bei weiteren Schäden zu Leistungseinschränkungen führen. Während die AGV bei Neubauten keine finanziellen Beiträge leisten kann, unterstützt sie die Nachrüstung bestehender Gebäude mit bis zu 40 Prozent der Kosten. Im Jahr 2024 wurden Beiträge für die Installation von 70 Hagelboxen zugesprochen (2023: 52).

Beiträge an Wasserbauprojekte

Seit 2016 unterstützt die AGV gemäss § 11 der Präventionsfondsverordnung den übergeordneten Hochwasserschutz. Sie übernimmt 5 Prozent der Investitionskosten für Wasserbauprojekte, die dem koordinierten Objektschutz in Bauzonen dienen.

Bis Ende 2024 wurden seit 2016 für 56 Projekte Zusicherungen in Höhe von insgesamt CHF 5.24 Mio. erteilt. Im Berichtsjahr belief sich die zugesicherte Unterstützung auf CHF 0.09 Mio. für 3 Projekte (2023: CHF 0.38 Mio., 11 Projekte). Zahlungen erfolgen nach Abschluss der Projekte an die kantonale Verwaltung. Insgesamt hat die AGV bisher CHF 3.79 Mio. ausbezahlt, davon CHF 0.32 Mio. im Jahr 2024 (2023: CHF 0.19 Mio.).

Sicherheit für Neu-, An- und Umbauten

Gemäss § 52 des kantonalen Baugesetzes müssen Bauten und Anlagen genügend sicher vor Hochwasser und anderen Naturgefahren geschützt sein. Bei Neu-, Um- und Anbauten sowie bewilligungspflichtigen Nutzungsänderungen in Gefahrengebieten ist ein Hochwasserschutznachweis Teil des Baugesuchs. Grundlagen dafür sind Gefahrenkarte Hochwasser, Naturereigniskataster Massenbewegungen und bekannte Gefährdungen aus früheren Überschwemmungen oder Schadenerfahrungen der AGV.

Die AGV bietet Baubewilligungsbehörden eine kostenlose materielle Prüfung des Hochwasserschutznachweises an. Erfolgt keine Prüfung während des Baubewilligungsprozesses, überprüft die AGV den Schutz spätestens bei der Anmeldung für die Bauzeitversicherung. Das Formular «Hochwasserschutznachweis» ist Teil der Versicherungspolice. Die AGV empfiehlt, Naturgefahren frühzeitig in die Planung einzubeziehen, um Schutzmassnahmen optimal zu integrieren und Mehrkosten zu vermeiden.

Zusätzlich nutzen die Fachpersonen der Elementarschadenprävention die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss und die Gefahrenhinweiskarte Massenbewegungen und weisen die Bauherrschaft explizit auf potenzielle Gefährdungen hin. Zwar haben diese Karten im Kanton Aargau derzeit keine Rechtsverbindlichkeit, sie dienen jedoch zur Identifikation potenzieller Gefährdungen. Versicherungsrechtlich kann die AGV nach einem Schadenfall verhältnismässige Schutzmassnahmen verlangen, weshalb vorbeugende Massnahmen sinnvoll sind. Im Jahr 2024 bewertete die AGV 2712 Bauvorhaben auf ihre Gefährdung durch Naturgefahren (2023: 3716).

 

Kennzahlen 20242023 
Bearbeitete Einzelfälle Objektschutz 1’8632’257 
Beitragszusagen für Objektschutzmassnahmen 114115 
Beitragszusagen für Objektschutzmassnahmen (in Mio. CHF) 0.450.64 
Beurteilungen von Neubauten 2’7123’716 
Vernehmlassungen bezüglich Zonenplanänderungen 2135 
Beiträge Wasserbau (in Mio. CHF) 0.090.38 
Schulungen und Wissenstransfer

Der Fachbereich Elementarschadenprävention vermittelt Fachwissen für naturgefahrensicheres Bauen und führt Schulungen für diverse Zielgruppen durch:

  • Für Bauverantwortliche, die ihr Wissen auffrischen oder erweitern möchten, bietet die AGV Grundlagenseminare an. Inhalte sind die Umsetzung des Überschwemmungsschutzes im Baubewilligungsverfahren sowie der Umgang mit der Gefahrenhinweiskarte Massenbewegungen und dem Naturereigniskataster. 2024 fand ein Seminar statt (2023: 2).
  • Um Schutzmassnahmen frühzeitig in Gebäudeplanungen zu integrieren, wurden 2024 drei Seminare für Planende und Ausführende zum Thema «Gebäudeschutz vor Naturgefahren» durchgeführt: zwei zu «Überschwemmung und Massenbewegungen» und eines zu «Sturm und Hagel» (2023: 3 und 1).
  • Im Rahmen eines Fachkurses für Feuerwehr-Offiziere bot die AGV im Berichtsjahr einen Workshop zu den Themen «Elementarschadenprävention» und «Hochwassermanagement» an.
  • Für eine Grosskundin organisierte die AGV eine Infoveranstaltung zum Gebäudeschutz vor Naturgefahren. Intern wurde die Schadenabteilung in zwei Schulungen zu Elementarschadenprävention im Schadenfall geschult (2023: 0).

 

Ausbildung 20242023 
Seminarteilnehmende 117193 
Seminare/Veranstaltungen 811 
100 Prozent bezahlte Objektschutz-Grundlagen

Seit Oktober 2024 unterstützt die AGV Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer stärker bei der Erarbeitung von Objektschutz-Grundlagen. Bei komplexer oder unklarer Sachlage liefern unabhängige, ingenieursmässige Beurteilungen professionelle und objektive Entscheidungsgrundlagen. Ziel ist es, den Bedarf, die Art und die Kosten von Schutzmassnahmen zu klären.

Bei erfolgreicher Umsetzung notwendiger Massnahmen werden 100 Prozent der Kosten der Objektschutz-Grundlagen getragen. Dieses Anreizprogramm soll die Bereitschaft zur Umsetzung von Schutzmassnahmen steigern und ist bis Ende September 2029 befristet.

Anpassung der SIA-Norm 261/1 im Bereich Hagel

Die Norm SIA 261/1 wird 2025 aktualisiert. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse des Projekts «Hagelklima Schweiz», das eine präzisere Bewertung der Hagelgefährdung ermöglicht. Eine neue Generation von Radar- und Referenzdaten sowie moderne Analyseverfahren zeigten, dass die Hagelgefährdung höher ist als bisher angenommen.

Im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung 2024 setzte sich die AGV dafür ein, die Einwirkungsnorm im Bereich Hagel sachgerecht weiterzuentwickeln. Ziel ist, Bauteile der Gebäudehülle so zu gestalten, dass sie den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes überdauern, und nachhaltiges Bauen zu fördern.

Aktualisierung der Gefährdungskarte Oberflächenabfluss durch die VKF

Seit der Einführung der Gefährdungskarte Oberflächenabfluss im Jahr 2018 haben sich Daten und Technologien für Abflusssimulationen erheblich verbessert. Auch Bautätigkeit und räumliche Veränderungen machen eine Überprüfung der bisherigen Abflusswege und Fliesstiefen notwendig.

In der Folge publizierte die VKF im Jahr 2024 die Ausschreibung für eine schweizweite Aktualisierung der Gefährdungskarte Oberflächenabfluss. Ziel ist es, dass die aktualisierte Karte 2026 vorliegt. Die AGV leistet im Rahmen ihres Engagements bei der VKF ihren Beitrag zu diesem wichtigen Projekt.

Mitarbeit in nationalen Gremien

Der Fachbereich Elementarschadenprävention brachte 2024 sein Fachwissen in mehreren nationalen Gremien der VKF ein, darunter:

  • Kommission für Elementarschaden (KES)
  • Fachgruppe Normenvernehmlassungen
  • Kommission Ausbildung (KAB)
  • Fachkommission Elementarschutzregister (FER)
  • Projektgruppe www.Schutz-vor-Naturgefahren.ch

Dieses Engagement trägt zur Entwicklung schweizweiter Standards in der Elementarschadenprävention bei.


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