PRÄVENTION – BRANDSCHUTZ

SICHERHEIT MAXIMIEREN, RISIKO MINIMIEREN.

Die AGV konnte einmal mehr ihre Aktivitäten im Brandschutz weiter ausbauen. Mit einheitlichen Kontrollen, finanzieller Unterstützung und Informationsangeboten trug der Fachbereich dazu bei, Risiken weiter zu minimieren und Sicherheit zu fördern.

Auch 2024 engagierte sich die AGV intensiv in der Weiterbildung und Beratung im Bereich Brandschutz. Unter dem Titel «Brandschutz – in einem sich stetig ändernden Umfeld!» organisierte sie im September vier Veranstaltungen in verschiedenen Kantonsregionen, an denen rund 90 Brandschutzverantwortliche der Gemeinden teilnahmen. Ergänzend dazu unterstützten die Fachreferenten der AGV erneut die Ausbildungsangebote der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) für die Berufsbilder Brandschutzfachfrau/-mann mit eidgenössischem Fachausweis sowie Brandschutzexperte/-expertin mit eidgenössischem Diplom.

Neben den Schulungen stand die AGV den kommunalen Brandschutzverantwortlichen auch im Berichtsjahr beratend zur Seite. Dabei wurden insbesondere Fragen zu Ausnahmefällen, Unterabständen bei Grenzbebauungen sowie zur Auslegung von Brandschutzvorschriften bei bestehenden Gebäuden geklärt. Der Beratungsaufwand blieb dabei auf dem Niveau der Vorjahre.

Rauchwarnsysteme für Altstädte: Beliebtes Angebot

In dicht bebauten Altstädten können sich Brände rasch ausbreiten, und die Feuerwehr stösst durch die engen Verhältnisse oft an Grenzen. Rauchwarnsysteme (RWS) ermöglichen eine frühzeitige Alarmierung, die Leben retten und Schäden an Gebäuden verringern kann. Die AGV unterstützt die Installation solcher Systeme finanziell, sofern sie den Anforderungen der Feuerwehren und der Kantonalen Notrufzentrale entsprechen. Seit Mai 2022 wirbt die AGV aktiv für das Angebot, auch 2024 wurden die Bekanntmachungsmassnahmen fortgeführt. Diese Bemühungen zeigen Erfolg: Im Berichtsjahr genehmigte die AGV 15 Beitragsgesuche für Rauchwarnsysteme (2023: 10) und übernahm jeweils 40 Prozent der Installationskosten.

Neues Merkblatt: Klärung der Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten im Brandschutz sind grundsätzlich klar geregelt. Die kantonale Brandschutzverordnung (BSV §§ 3 und 4) legt fest, wann die Gemeinden als kommunale oder die AGV als kantonale Brandschutzbehörde zuständig sind. Dennoch gibt es Fälle, die schwer zuzuordnen sind oder sich im Laufe der Zeit ändern.

Um hier mehr Klarheit zu schaffen, veröffentlichte die AGV Ende März das neue Merkblatt «Brandschutzbewilligung – wann gilt die kantonale Zuständigkeit?». Mithilfe von Fallbeispielen und Systembildern bietet es eine verständliche Orientierungshilfe und unterstützt alle Beteiligten bei der Einordnung.

Brandschutz in Hochhäusern der ersten Generation

Am 14. August 2024 stellte die AGV im Rahmen einer Informationsveranstaltung Möglichkeiten zur Verbesserung der Personensicherheit in Hochhäusern der 1950er- bis 1970er-Jahre vor. Eingeladen waren Eigentümerinnen, Eigentümer und Verwaltungen, die den Anlass sehr positiv bewerteten.

Viele der betroffenen Gebäude entsprechen oft nicht den aktuellen Brandschutzvorschriften. Beispielsweise kann die Nachrüstung von Schleusen oder Überdruckbelüftungen in Treppenhäusern gefährliche Rauchausbreitung im Fluchtweg verhindern. Die AGV unterstützt freiwillige Nachrüstungen, um die Sicherheit in altrechtlichen Hochhäusern zu erhöhen. Zeitlich befristet bietet sie finanzielle Beiträge von bis zu 50 Prozent der Investitionskosten für bauliche Verbesserungen an. Auch der organisatorische Brandschutz ist entscheidend. Häufige Mängel betreffen brennbare Gegenstände in Fluchtwegen sowie defekte oder blockierte Brandschutztüren. Eigentümerschaften und Bewohnerinnen und Bewohner sind dafür verantwortlich, die brandschutztechnische Ordnung sicherzustellen. Aber auch das situativ richtige Verhalten kann Leben retten. Dazu hat die AGV anfangs November das Merkblatt «Was tun bei Rauch im Treppenhaus?» mit praxisnahen und leicht verständlichen Anweisungen publiziert. Das Merkblatt stiess auf grosses Interesse bei Eigentümerschaften und Feuerwehren.

Stand der Brandschutzkontrollen
  • Abnahmekontrollen: Die Neuregelung der obligatorischen Abnahmekontrollen durch die Revision des Brandschutzgesetzes und der -verordnung per 1. Januar 2022 beeinflusst weiterhin die Anzahl der Kontrollen. 2024 wurden 443 bauliche Brandschutzmassnahmen im Rahmen der Abnahmekontrolle überprüft (2023: 445). Zusätzlich wurden 14 Abnahmekontrollen von technischen Brandschutzanlagen durchgeführt (2023: 85).

  • Periodische Kontrollen: Gebäude mit erhöhtem Sicherheitsbedarf wie Spitäler, Pflegeheime oder Hotels unterliegen regelmässigen Brandschutzkontrollen. Die Kontrollintervalle folgen einem risikobasierten Ansatz. Dabei prüft die AGV vor Ort das Vorhandensein und die Funktionstüchtigkeit der Brandschutzmassnahmen. Im Berichtsjahr verdoppelte sich die Zahl der periodischen Kontrollen im Vergleich zum Vorjahr dank mehr verfügbarer Ressourcen wegen der Reduktion der Abnahmekontrollen. Dabei wurden 275 bauliche Brandschutzmassnahmen (2023: 124) und 33 technische Brandschutzanlagen (2023: 24) kontrolliert.

Beitragszusicherungen für vorbeugende Massnahmen

Seit 2011 unterstützt die AGV freiwillige Brandschutzmassnahmen an Gebäuden mit finanziellen Beiträgen. Im Jahr 2024 wurden Zusicherungen für eine geplante Brandmeldeanlage (2023: 1), 15 Rauchwarnsysteme (2023: 10) und zwei Massnahmen zur Verbesserung der Personensicherheit in Hochhäusern erteilt. Wie in den Vorjahren gingen keine Anträge für Beiträge zu Sprinkleranlagen ein. Die Gesamtsumme der zugesicherten Beiträge belief sich im Berichtsjahr auf CHF 0.4 Mio. (2023: CHF 0.08 Mio.).

Informationsanlass «Brandschutzlösungen für Recyclingbetriebe»

Recyclingbetriebe sind durch steigende Brandrisiken, etwa durch Akkus in Wegwerfartikeln, zunehmend gefährdet. Obwohl gewisse Brandschutzeinrichtungen vorhanden sind, fehlen obligatorische Löscheinrichtungen, die unter den heutigen Bedingungen notwendig wären. In der Branche haben sich erst Einzelne freiwillig mit geeigneten Systemen ausgerüstet. Die Brandhäufigkeit bei der Verarbeitung von Abfällen steigt bei der mechanischen Behandlung der Stoffströme wie Sortieren, Pressen, Schneiden, Schreddern und Verdichten sukzessive an. Die Schäden sind beträchtlich, die Feuerwehren sind im Brandfall aufgrund der extremen Hitzeentwicklung äusserst gefordert und es besteht Gefahr für die Umwelt.

Am 30. Oktober stellte die AGV in einem Informationsanlass Lösungen zur schnellen Branderkennung und automatischen Bekämpfung vor. Diese Systeme können das Brandrisiko deutlich reduzieren. Die AGV unterstützt freiwillige Massnahmen mit bis zu 40 Prozent der Investitionskosten. Der Anlass richtete sich an Eigentümerinnen, Eigentümer und Verwaltungen von Recyclingbetrieben und stiess auf positive Resonanz.

Vorbereitung der Brandschutzvorschriften 2026

Das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) hat die VKF beauftragt, die schweizerischen Brandschutzvorschriften bis 2026 zu überarbeiten. Ziel ist es, die Vorschriften zu vereinfachen, zu deregulieren und einen einheitlichen Vollzug sicherzustellen, basierend auf einem risikoorientierten Ansatz. Die akzeptierten Risiken sollen sich im Vergleich zu anderen Lebensbereichen im gleichen Rahmen bewegen.

Die AGV bringt seit Beginn des Revisionsprozesses 2018 ihr Fachwissen ein und setzt sich dafür ein, dass die Grundprinzipien des 2022 optimierten Aargauer Vollzugssystem in die neuen Vorschriften integriert werden. Die neuen Brandschutzvorschriften werden im 4. Quartal 2026 in Kraft treten und ersetzen die bisherigen VKF-Vorschriften von 2015. Neu wird der einheitliche Vollzug für die gesamte Schweiz in den Brandschutzvorschriften geregelt.

Ein wesentlicher Fortschritt der neuen Vorschriften ist die Tatsache, dass Brandschutzmassnahmen nur dort gefordert sind, wo die Kostenwirksamkeit nachgewiesen wurde. Massnahmen werden gezielt dort gefordert, wo sie eine Risikoreduktion erzielen und wo sie wirtschaftlich sinnvoll sind. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, alternative Brandschutzkonzepte durch vollständig risikobasierte Nachweise zu begründen.

Umsetzung des revidierten Brandschutzgesetzes

Am 1. Januar 2022 wurde die Revision des Brandschutzgesetzes sowie der Brandschutzverordnung des Kantons Aargau in Kraft gesetzt. Seither werden im Bereich der Brandschutzkontrollen Abnahme- und periodische Kontrollen neu nur nach dem risikobasierten Ansatz durchgeführt. Nach drei Jahren zieht die AGV folgende Zwischenbilanz:

  • Die kantonalen Abnahmekontrollen haben sich bereits halbiert und werden sich auf einem sehr geringen Niveau einpendeln. Die Abnahmekontrollen erfolgen in der Regel nur noch durch die Qualitätssicherungs-Verantwortlichen Brandschutz (QSV). Die Übereinstimmungserklärung des QSV soll den vorgeschriebenen Brandschutz garantieren. Die Brandschutzbehörde kontrolliert risikobasiert nur noch Gebäude mit besonders hohem Sicherheitsbedarf.
  • Die Ressourcen der AGV können somit vermehrt für die periodischen Kontrollen an Gebäuden mit hohem Sicherheitsbedarf eingesetzt werden. Die periodischen Kontrollen der AGV haben sich seither mehr als verdoppelt.
Kantonale Brandschutzbewilligungen

Die Zahl der im Berichtsjahr gestellten Gesuche liegt leicht über der des Vorjahres. Die Bearbeitung einer Bewilligung dauerte im Schnitt 15 Tage (2023: 17 Tage). Im Berichtsjahr hat der Fachbereich Brandschutz insgesamt 747 Bewilligungen (2023: 717) bearbeitet.


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